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EU AI Act – Was ist jetzt zu tun?

Ab dem 2. August tritt die nächste wichtige Stufe des europäischen AI Acts, der Richtlinie zum Einsatz von Künstlicher Intelligenz, in Kraft. Das bringt Pflichten für Handwerksbetriebe mit sich: Sie müssen prüfen, wie sie KI einsetzen, ihre Anwendungen nach Risiko einordnen und die entsprechenden Vorgaben (z. B. Dokumentation, Transparenz oder Sicherheitsmaßnahmen) einhalten. Das Gesetz sorgt für klare Regeln und mehr Rechtssicherheit im Umgang mit KI.

Was ist der EU AI-Act? 

Der EU AI Act ist ein Gesetz der EU, das Regeln für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz festlegt, damit sie sicher und vertrauenswürdig genutzt wird. Für Handwerksbetriebe bedeutet das: Je nachdem, wie KI eingesetzt wird (z. B. Planung, Kundendaten, Qualitätskontrolle), gelten unterschiedliche Anforderungen – von einfachen Transparenzpflichten bis hin zu strengeren Regeln bei sensiblen Anwendungen. Ziel ist es, Betriebe zu schützen, Risiken zu vermeiden und gleichzeitig Innovation im Handwerk zu ermöglichen.

Was müssen Handwerksbetriebe tun?
  • KI-Einsatz prüfen: Eigene Anwendungen müssen nach Risiko eingestuft werden (z.B. unkritisch vs. sensibel).
  • Transparenz sicherstellen: Mitarbeitende und ggf. Kundinnen und Kunden müssen wissen, wenn KI eingesetzt wird.
  • Dokumentation führen: Wichtige Informationen zur Funktionsweise und Nutzung der KI festhalten.
  • Sicherheit & Datenschutz beachten: Risiken minimieren und persönliche Daten schützen.
  • Regeln einhalten: Je nach Risikostufe zusätzliche Anforderungen umsetzen, um Bußgelder zu vermeiden.
  • Mitarbeitende schulen: Wer KI im Betrieb einsetzt, muss im Umgang mit KI geschult sein

Kurz gesagt: Bewusst einsetzen, nachvollziehbar dokumentieren und sicher betreiben. 

Wer braucht eine Schulung?

Der EU AI Act verlangt, dass Personen, die mit KI-Systemen arbeiten, über ausreichende Kompetenzen („AI Literacy“) verfügen. Das bedeutet für Handwerksbetriebe: Betriebe müssen sicherstellen, dass Mitarbeitende geschult sind, um KI verantwortungsvoll zu nutzen. Schulungen sind gesetzliche Pflicht, damit alle Mitarbeitenden auf dem gleichen Stand sind, die Datenschutzrichtlinien und die Risiken der eingesetzten KI kennen.

Welche Gewerke sind besonders betroffen?

Der EU AI Act unterscheidet vier Risikostufen von KI: 

  • Unannehmbares Risiko: Verbotene KI, z.B. Manipulation von Menschen, Social Scoring.
  • Hohes Risiko: Streng geregelt, z.B. bei Sicherheit oder Personalentscheidungen.
  • Begrenztes Risiko: Transparenzpflicht, z.B. Hinweis, dass KI genutzt wird.
  • Geringes Risiko: Kaum Vorgaben, normale Nutzung möglich, z.B. Rechtschreibprüfung oder Spamfilter

Je höher das Risiko, desto strenger die Regeln. Entscheidend ist immer, wie die KI eingesetzt wird. Zu unannehmbaren Risiken zählt zum Beispiel das ungezielte Auslesen von Gesichtsbildern oder Emotionserkennung am Arbeitsplatz. 

Je sensibler der Einsatz von Daten, desto strenger die Regeln des AI-Acts. Im Handwerksbereich betrifft das Bereiche, die Sicherheit und Gesundheit beeinflussen, in wichtige Entscheidungen über Menschen eingreifen oder datenschutzrechtliche Risiken bergen.

Gesundheitsnahe Berufe wie Orthopädietechnik, Zahntechnik oder Augenoptik sind daher stärker betroffen, wenn KI beispielsweise Diagnosen unterstützt oder Diagnoseempfehlungen gibt. Im Bau- und Ausbaugewerbe besteht dann ein höheres Risiko, wenn KI sicherheitsrelevante Entscheidungen unterstützt, z.B. bei Statik oder Baustellensicherheit. 

Was passiert, wenn ich das alles ignoriere?

Betriebe müssen sicherstellen, dass ihre Mitarbeitenden über ausreichende KI-Kompetenzen verfügen (AI-Literacy). Drei vereinfachte Beispiele:

  1. Ein Handwerksbetrieb nutzt KI zur Vorauswahl von Bewerber*innen. Die Mitarbeitenden verfügen jedoch nicht über ausreichende KI-Kompetenzen und überprüfen die Ergebnisse nicht angemessen. Dadurch werden bestimmte Bewerbergruppen systematisch benachteiligt. Das Unternehmen verstößt dadurch gegen Anforderungen des AI Acts und gegebenenfalls gegen arbeits- oder gleichbehandlungsrechtliche Vorschriften. Der Regelverstoß entsteht nicht durch die fehlende Schulung selbst, sondern durch die fehlerhafte Nutzung des KI-Systems infolge mangelnder KI-Kompetenz.
  2. Ein Handwerksbetrieb setzt eine KI-Anwendung zur automatisierten Verarbeitung von Kundenanfragen und Termindaten ein. Aufgrund fehlender KI-Kompetenz konfigurieren Mitarbeitende das System falsch oder kontrollieren die Datenverarbeitung nicht ausreichend. Dadurch werden personenbezogene Daten unzulässig verarbeitet oder gespeichert. Das Unternehmen verstößt gegen Datenschutzvorschriften, insbesondere die DSGVO. Der Verstoß beruht auf der fehlerhaften Nutzung des KI-Systems; die unzureichende KI-Kompetenz war ein wesentlicher Auslöser.
  3. Ein Handwerksbetrieb nutzt einen KI-gestützten Chatbot für die Kommunikation mit Kunden. Die Mitarbeitenden wissen nicht, dass Kunden nach dem AI Act darüber informiert werden müssen, wenn sie mit einem KI-System interagieren. Die erforderliche Transparenzinformation wird deshalb nicht gegeben. Der daraus resultierende Verstoß entsteht durch die fehlerhafte Anwendung der AI-Act-Vorgaben; mangelnde KI-Kompetenz war die Ursache.
Wo finde ich weitere Informationen?

Es gibt viele private Anbieter, die kostenpflichtige Schulungen zum AI-Act anbieten. Unsere Empfehlung: Erst genau informieren, dann etwas buchen. 

Das Mittelstand-Digital Zentrum Handwerk hat viele Informationen zusammengetragen: https://handwerkdigital.de/AI-Act, ebenso das Mittelstand-Digital Zentrum Chemnitz: https://digitalzentrum-chemnitz.de/wissen/artificial-intelligence-act/.

Auch KI.NRW bietet umfassende Infos und Angebote zum AI-Act: https://www.ki.nrw/ai-act/ und allgemein zu Schulungen zum Thema KI (nicht speziell zum EU AI Act): https://www.ki.nrw/angebote/ki-schulungen/ .

Bei ki-campus.org gibt es sehr viele Lernangebote allgemein zu KI und auch zum AI-Act: https://ki-campus.org/lernangebote/kurse/eu-ai-act-essentials.

Auch hier bei uns erfahren Sie Einiges zu KI-Kompetenzen: Unser KI-Kompetenzmodell speziell für das Handwerk konkretisiert die notwendigen Fähigkeiten. 

 

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